Haben Sie eine Frage?
Sie können die P+R Umtriebsentschädigung innerhalb von 30 Tagen ab dem Kontrolldatum bezahlen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der angegebenen Frist wird dieser Verstoss beim Oberamt angezeigt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Zahlungsfrist gibt es?
- Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Kontrolldatum
- Das Datum ist auf dem Kontrollbeleg angegeben
Kann die Zahlungsfrist verlängert werden?
Nein. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, wird der Verstoss gegen das Parken ohne gültiges Parkticket beim Oberamt angezeigt.
Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Zahlungsfrist?
Bei Nichtbezahlung innerhalb der angegebenen Frist wird dieser Verstoss beim Oberamt angezeigt.
Kann ich in Raten zahlen?
Nein. Es muss der Gesamtbetrag bezahlt werden.
Welche Informationen benötige ich, um die Zahlung tätigen zu können?
Die Nummer des Kontrollbelegs und das Kontrollschild.
Erhalte ich eine Zahlungsbestätigung?
Wird die Transaktion erfolgreich abgeschlossen, öffnet sich ein neuer Tab und Sie haben die Möglichkeit eine Bestätigung auszudrucken.
Welche Vorteile hat die Zahlung über den Webshop?
- Zeitersparnis
- Vielfalt der Zahlungsmethoden, schnelle und sichere Zahlung
Gibt es andere Zahlungsmittel?
- Auf der Webseite paypr.tpf.ch
- An den Schaltern der TPF-Verkaufsstellen
Auf welche Rechtsgrundlagen stützen sich Ihre Geschäftsbedingungen?
Klicken Sie auf folgenden Link: Impressum
Wie kann Ich meine Missbilligung zum Ausdruck bringen?
Wenn Sie sich nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Entschädigung nicht zu bezahlen. Der mutmassliche Verstoss gegen das Parkieren ohne gültiges Parkticket wird beim Oberamt angezeigt, die Ihnen das Recht auf Anhörung einräumt.